Schweiz erweitert Liste mit gesperrten Online Casinos

Seit der Einführung eines geregelten Glücksspielmarktes in der Schweiz hat das Land zahlreiche ausländische Betreiber auf eine schwarze Liste gesetzt. Nun folgten weitere nicht-lizenzierte Anbieter, denn die Behörden gehen weiterhin streng gegen unliebsame Webseiten vor.

Insgesamt zehn Webseiten fügte die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) der Sperrliste hinzu. Damit umfasst die Liste, die erst im September eingeführt wurde, nun 87 unregulierte Anbieter. Dank dem Glücksspielgesetz können die Schweizer Behörden Internetanbieter auffordern, den Zugriff auf unerlaubte Webseiten zu sperren. 

Neu auf der Liste

Die folgenden Websites sind künftig nicht mehr aus der Schweiz aus zu erreichen:

  • allsport365.com
  • bahingo178.com
  • Buff.bet
  • Coinbet24.com 
  • Cryptobet.com 
  • forzza1.com
  • forzza2.com
  • forzza3.com
  • runbet.com
  • solobet10.com
  • winx24.com

In Deutschland sind die Seiten weniger bekannt. Allsport365 gehört zu bet365. Solobet10 verfügt über keine Glücksspiellizenz, weswegen wir von der Seite abraten. 

Seit der Einführung der Blacklist im September hat Comlot jetzt zum zweiten Mal Aktualisierungen veröffentlicht, weil die ursprüngliche Liste nur 65 Betreiber umfasste. Da waren auch bereits große Namen wie Unibet, Interwetten und Betclic Everest Group zu finden. Laut Angaben der Regierung zahlten Schweizer Spieler bei illegalen Glücksspielanbietern aus dem Ausland über 215 Millionen Euro ein. 

Der Schweizer Glücksspielmarkt

Seit 1. Juli dürfen lediglich ausgewählte Betreiber ihre Casino Spiele auch Online anbieten. Dazu zählen die bereits seit Jahrzehnten etablierten Grand Casinos Baden, Davos, Pfäffikon Zürichsee und Luzern. 

Unter der Marke Casino777.ch bietet das Casino Davos seitdem seine Spiele im Internet an. Das Grand Casino Baden ist mit Jackpots.ch online und das Grand Casino Luzern mit MyCasino.ch. Das Casino Pfäffikon Zürichsee ist über SwissCasinos.ch zu erreichen. Diese Anbieter verfügen über eine entsprechende Genehmigung und Lizenz des Innenministeriums. Ausländische Betreiber bleiben verboten. 

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